Behandlungsvereinbarung
Und
Praxis für Physiotherapie Reinbold
Kinzigstr. 12
77694 Kehl
1. Vergütung der Therapieleistungen
Die Vergütungssätze für Heilmittel gelten für alle Behandlungen, die ab dem
begonnen werden und beziehen sich auf die Diagnose/n:
- Befunderhebung
- Privatärztlich verordnete physiotherapeutische Heilmittel
- Physiotherapeutische Heilmittel, die ohne Verordnung angewendet werden
Die derzeit gültigen Vergütungssätze für die verschiedenen physiotherapeutischen
Therapiemethoden sowie die Behandlungszeiten sind diesem Vertrag als Anlage
beigefügt.
2. Ausfallgebühr
Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt
wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den
vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens
24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig
verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten
im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien
einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig
absagen, kann Ihnen die vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt werden.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn
der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
Die durch den Behandlungsausfall ersparten Aufwendungen werden selbstverständlich
in Abzug gebracht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund gemäß § 626 BGB
bleibt bestehen
3. Datenweitergabe zur Abrechnung (Privatpatienten und Patienten ohne Verordnung)
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihre
persönlichen Daten – soweit zur Durchführung des Behandlungsvertrags notwendig –
zum Zwecke der automatisierten Verarbeitung durch unsere Praxis-EDV gespeichert
werden. An Dritte werden diese Daten ausschließlich nur mit Ihrem schriftlichen
Einverständnis weitergegeben.
4. Geltung dieser Vertragsbedingungen
Alle Regelungen dieses Behandlungsvertrags gelten für alle Erst- und
Folgeverordnungen, die Sie der Praxis zwecks Behandlungsdurchführung aushändigen.
Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von Behandlungen
ohne ärztliche Verordnung. Auch in diesem Fall gelten die vorstehenden
Regelungen sowohl für die Erstbehandlung als auch für alle weiteren
Folgebehandlungen.
5. Patientenaufklärung
Ich bin bereits in verständlicher Weise ausreichend vom verordnenden Arzt über meine
Erkrankung sowie Art, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der verordneten
Behandlung sowie deren Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im
Hinblick auf die Diagnose und Therapie aufgeklärt worden.
Sollte die im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung durchzuführende
Anamnese und Befundung Anlass zu einer ergänzenden Aufklärung geben, wird diese vor
Behandlungsbeginn von Ihrem Therapeuten durchgeführt. Ebenfalls wird der Therapeut
Sie über mögliche Maßnahmen informieren, die Sie selbst ergreifen können, um den
Heilungsprozess während und nach der Therapie zu unterstützen.
6. Einverständniserklärung
Ich habe die Vertragsbedingungen sorgfältig gelesen und verstanden und erkläre mich
mit diesen einverstanden. Die Vergütungssätze sind mir bekannt. Eine Ausfertigung
dieses Behandlungsvertrags ist mir ausgehändigt worden.